eTax Einschränkungen ab 11. April

Aufgrund einer Systemumstellung bei eTax BL ist es im Zeitraum vom 11. April bis einschließlich 4. Mai nicht möglich, eine neue Steuererklärung zu erstellen oder online einzureichen. In diesem Zeitraum können nur bereits erstellte Steuererklärungen bearbeitet und – falls nötig – per Post eingereicht werden.

Laut der Website des Kantons (Zitat): "Normalerweise erfolgt keine Mahnung bis zum 31. Mai. Diese Frist wird jedoch ausnahmsweise bis Mitte Juni verlängert." Sie können Ihre Steuererklärung also voraussichtlich ab dem 5. Mai erstellen und wieder problemlos online einreichen.

 

Ausgefüllte Steuererklärungen bleiben in E-Tax BL bis dahin sicher gespeichert. Es gehen keine Daten verloren.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Link der Finanzdirektion des Kanton Basel-Landschaft.

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